F. A. Q

Ich habe einen Unfall gehabt. Was nun?

Als erstes vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wenn Sie nicht schuld an dem Unfall sind, wird ein Schaden-Gutachten erstellt. Anschließend bekommen Sie eine Kopie vom Gutachten. Wir kontaktieren mit Hilfe eines Rechtsanwalts die gegnerische Versicherung und fordern auf, den Schaden zu begleichen. Sie brauchen Sich um nichts weiteres kümmern.

Nach einem Autounfall stellt sich in den meisten Fällen die Frage, wer für den Zusammenstoß verantwortlich ist. Der Kfz-Gutachter Rekonstruiert den Schadenhergang und klärt Unstimmigkeiten ab. Für Schäden und eventuelle Schadenersatzansprüche des Unfallgegners ist in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig.
Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, der auch von der Haftpflichtversicherung des anderen Versicherten erstattet wird.
Bei der klaren Schuldfrage trägt die Versicherung des Gegners die Kosten.
Der Kfz-Gutachter Rekonstruiert den Schadenhergang, anschließend kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden um die Rechtslage klar aufzudecken. Die Rechtsanwaltkosten trägt die Versicherung des Gegners. Sollte der Unfallgegner ein Mitverschulden am Unfallhergang haben, trägt er anteilig die Kosten am Gutachten bzw des Anwalts.
In der Regel Dauert es ca. 2 Wochen bis 4 Wochen. Dies häng davon ab wie schnell die gegnerische Versicherung reagieret.

Ein Anwalt ist nicht zwingend notwendig. Jedoch ist es wesentlich von Vorteil einen Anwalt zu beauftragen, da der Rechtsanwalt bei Unklarheiten rechtlich vorgehen kann. Zudem wird der Anwalt ebenfalls von der gegnerischen Versicherung  bezahlt.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns mithilfe des
Kontaktformulars. Wir rufen Sie zurück.

Der KFZ Gutachter

Sachverständigen Büro

Adresse:

Kalker Hauptstraße 287
51103 Köln

Nach oben scrollen